
Georg Strittmatter ist seit 1996 Rechtsanwalt und seit 1999 Fachanwalt für Strafrecht. Sein Schwerpunkt liegt in der Individualverteidigung beschuldigter Bürger, er berät jedoch auch Unternehmen im Zusammenhang mit strafrechtlich relevanten Sachverhalten. Er verfügt über eine große bundesweite Prozesserfahrung auch in sog. Umfangsverfahren, auf die er für seine Mandanten zurückgreifen kann. Daneben ist er Verfasser zahlreicher Veröffentlichungen und als regelmäßig Referent tätig.
Erfolgreiche Strafverteidigung erfordert für ihn nicht nur juristische Kompetenz und Konfliktbereitschaft, sondern auch Persönlichkeit, Einfühlungsvermögen und Diplomatie.
Soweit die Verfahren dies notwendig machen, arbeitet er gerne fachübergreifend mit entsprechend spezialisierten Kanzleien im Team zusammen.
„Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.“
Bertold Brecht, deutscher Schriftsteller